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Wie wir Behinderung verstehen

Es gibt Menschen, die längere Zeit körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben. Sie können zum Beispiel schlecht oder gar nicht gehen, hören oder sehen. Vielleicht haben sie Lernschwierigkeiten oder sind psychisch krank. Manche werden mitunter chronisch krank.

Das Logo der Vereinten Nationen (UN) vor einer blauen Weltkarte, rechts und links davon ist jeweils ein Rollstuhlfahrer und dazwischen steht UN-Konvention geschrieben.

Früher sah man solche Behinderungen als Probleme der oder des Einzelnen. So steht auch heute im deutschen Sozialrecht, dass Menschen mit Behinderung weniger als andere können. Das ist immer noch ein Ausdruck traditioneller Behindertenpolitik. Seit 2009 gilt aber in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention, die beschreibt, dass es eine Behinderung ist, wenn Menschen durch Barrieren behindert werden. So verstanden liegt eine Behinderung dann vor, wenn Menschen daran behindert werden, am Alltagsleben teilzunehmen.

 

Ein Beispiel in Bezug auf einen Rollstuhlfahrer: Das deutsche Sozialgesetzbuch macht die Behinderung daran fest, dass der Mensch schlechter laufen kann als ein gleich alter Mensch. Die UN-Behindertenrechtskonvention jedoch macht die Behinderung daran fest, dass es keine Rampe für den Rollstuhlfahrer gibt.

 

Zwei umgefallene Bäume auf einem Waldweg

Insgesamt entwickelt sich die Behindertenpolitik schrittweise weg von der Fürsorge hin zur Verwirklichung der Menschenrechte. Der Staat und die Gesellschaft sollen Hindernisse zunehmend abbauen, damit Menschen mit Behinderungen besser und mehr am Leben teilnehmen können. Dazu müssen Hürden sichtbar gemacht werden und es ist notwendig über diese zu sprechen.

 

Wie das Bild oben links mit den umgefallenen Bäumen auf dem Weg zeigt, ist es wünschenswert, dass Barrieren in der Umwelt angegangen werden, damit alle Menschen in der Gesellschaft dabei sein können. Denn so steht es auch in Artikel 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Auf diesem Weg wollen wir mit unserem Beratungsangebot auf Augenhöhe Betroffene ein Stück weit unterstützen und begleiten.

 

Angelehnt an: POSITIONEN Nr. 4 – Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention. Deutsches Institut für Menschenrechte, 2011. www.institut-fuer-menschenrechte.de

 

Der Inklusionsbotschafter Graf Fidi erzählt in seinem Raplied ‚Konvention‘, wie er sich eine wünschenswerte Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland vorstellt: https://www.youtube.com/watch?v=av51FND4iQU

Beschwerdemanagement

Sollten Sie mit der Beratung einer EUTB® im OSPE-Verbund unzufrieden sein, können Sie sich direkt bei dem jeweiligen Beratungsangebot beschweren oder an folgender übergeordneter Stelle bei uns: Telefonisch unter 08441-4980 639 oder per Mail:

 

Wir sind generell an Ihrer Rückmeldung interessiert und möchten Sie ermutigen sich zu melden, damit wir unser Angebot verbessern können.