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Es wird ernst mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)!

15. 01. 2025

Das BFSG Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird ab 28.06.2025 für einige Bereiche der Öffentlichkeit verpflichtend!

Viele Produkte und Dienstleistungen, wie z.B. Selbstbedienungsterminals oder interaktive Endverbrauchergeräte, müssen dann bestimmten Normen und Standards entsprechen. Damit werden die digitale Welt und viele Bereiche des öffentlichen Lebens endlich den Bedürfnissen von Menschen mit Sinnesbehinderung wirklich zugänglich und gerecht. 

 

Weiterführende Information

 

Beschwerdemanagement

Sollten Sie mit der Beratung einer EUTB® im OSPE-Verbund unzufrieden sein, können Sie sich direkt bei dem jeweiligen Beratungsangebot beschweren oder an folgender übergeordneter Stelle bei uns: Telefonisch unter 08441-4980 639 oder per Mail:

 

Wir sind generell an Ihrer Rückmeldung interessiert und möchten Sie ermutigen sich zu melden, damit wir unser Angebot verbessern können.