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Unterstützte Beschäftigung - erst platzieren, dann qualifizieren

27. 05. 2021

Letzte Woche habe ich (Andrea Rehmann - Beraterin in der EUTB® Oberbayern Nord-Ost) an einem Seminar zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Beeinträchtigungen teilgenommen. Veranstalter war die Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung und genau mit dem Thema Unterstützte Beschäftigung möchte ich anfangen, um davon zu berichten, was es da so für Möglichkeiten gibt zwischen dem allgemeinen Arbeitsmarkt und der Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

 

Die Unterstützte Beschäftigung (kurz: UB) soll Menschen mit Einschränkungen helfen, einen festen Arbeitsplatz zu bekommen. Sie besteht aus zwei Phasen und in der ersten Phase ist es egal, welche Behinderung man hat. Und für keine der beiden Phasen braucht man die Berechtigung, in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung zu arbeiten.

 

Die Agentur für Arbeit kennt die Dienste, welche UB in der Region anbieten. Wenn man so einen Anbieter gefunden hat, wird individuell geschaut: Was kann und möchte ein Mensch gern arbeiten? So geht es mit dem Anbieter auf Jobsuche und Teilnehmer:innen können mehrere Arbeitgeber ausprobieren. In dieser ersten Phase der UB soll ein passender Arbeitgeber gefunden werden und der oder die Teilnehmer:in dabei unterstützt werden, sich einzuarbeiten. In der Regel sind die Teilnehmer:innen in dieser Phase 4 Tage die Woche im Betrieb/Unternehmen und einmal in der Woche haben sie einen Projekttag über ihren Anbieter der UB. So können sie sich 2 bis max. 3 Jahre individuell beruflich qualifizieren.

 

Für die 2. Phase braucht man eine anerkannte Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung zur Finanzierung. Wenn man das hat, übernimmt das Integrationsamt (heißt in Bayern Inklusionsamt) die Kosten für eine Berufsbegleitung. Vielleicht ist eine Weiterbildung notwendig oder andere Hilfen. Der ganz individuelle Bedarf des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin wird dabei überprüft und wenn nötig bis zum Rentenalter gezahlt.

 

Das Besondere an der Unterstützten Beschäftigung entspricht ihrem Motto:

Erst platzieren, dann qualifizieren.

Die Teilnehmer:innen mit Handicap werden nicht für einen Beruf ausgebildet, sondern es wird speziell an einem Arbeitsplatz geschaut, welche Unterstützung notwendig ist, damit sie einer bezahlten Arbeit nachgehen können.

 

Bild zur Meldung: Eine junge Frau mit Down-Syndrom sitzt an einem Laptop; Foto von Cliff Booth von Pexels

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