Wussten Sie schon, dass Sie u.a. Bescheide in leichter Sprache verlangen können?
Die Betonung liegt hierbei auf "Verlangen". Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, müssen dieses Recht aber initiativ einfordern!
Im §11 BGG heißt es:
"(1) Träger öffentlicher Gewalt sollen mit Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren. Auf Verlangen sollen sie ihnen insbesondere Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in einfacher und verständlicher Weise erläutern.
(2) Ist die Erläuterung nach Absatz 1 nicht ausreichend, sollen Träger öffentlicher Gewalt auf Verlangen Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in Leichter Sprache erläutern."
Wichtig hierbei sind nicht Informationen wie Flyer und Broschüren, sondern vorallem die Bescheide und Verwaltungsakte, die auch für Menschen ohne Behinderung, oft ein Buch mit sieben Siegeln darstellen.
Liebe Betroffene, bestehen Sie auf Ihr Recht!
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