Eine ganz neue Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben – das Budget für Ausbildung

08. 07. 2021

Heute möchte ich meine Kurzreihe mit Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) vorerst mit dem Budget für Ausbildung beenden. Das Budget für Ausbildung soll jungen Menschen mit Behinderung ermöglichen, außerhalb der WfbM einen Beruf zu erlernen und so ihren Platz in der Arbeitswelt zu finden.

 

Für wen ist das Budget für Ausbildung?

Das Budget für Ausbildung gibt es seit Anfang 2020 und es ist für werkstattberechtigte Menschen mit Behinderungen gedacht. Wie zuletzt auch beim Beitrag über das Budget für Arbeit erklärt, bedeutet werkstattberechtigt, dass die Person einen Anspruch auf Beschäftigung in einer WfbM hat. Beim Budget für Ausbildung gilt das jedoch nicht für den Arbeitsbereich, sondern für das Eingangsverfahren oder den Berufsbildungsbereich.

 

Damit das Budget für Ausbildung zum Einsatz kommen kann, ist es notwendig, dass man ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in Aussicht hat. Und zwar soll es sich dabei um eine betriebliche Erstausbildung am Übergang von Schule und Beruf handeln; Weiterbildungen werden nicht gefördert. Bei der Suche nach einem solchen Ausbildungsplatz hilft die Agentur für Arbeit.

 

Welche Unterstützung gibt es?

Die Kosten für die gesamte Ausbildungsvergütung werden vom Kostenträger übernommen. In erster Linie ist das die Agentur für Arbeit.

Zusätzlich gibt es Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz sowie in der Berufsschule. Wenn man die Berufsschule wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht besuchen kann, wird auch der schulische Teil in einer beruflichen Reha-Einrichtung finanziert.

 

Das Budget für Ausbildung wird bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gewährt. Bricht man die Ausbildung ab, gibt es ein Rückkehrrecht in die WfbM. Das ist ähnlich wie beim Budget für Arbeit; anders ist beim Budget für Ausbildung jedoch, dass auch in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt wird.

 

Und wie geht es danach weiter?

Mit einem anerkannten Berufsabschluss haben junge Menschen mit Behinderung bessere Chancen, in der ‚normalen Arbeitswelt‘ eine Stelle zu bekommen. Wenn das Budget für Ausbildung dazu nicht reicht, ist aber auch eine Anschlussförderung möglich - wie durch das Budget für Arbeit. Dabei ist es hilfreich, wenn der künftige Kostenträger frühzeitig an der Planung beteiligt wird. Für das Budget für Arbeit ist das in der Regel die Eingliederungshilfe.

 

Bild zur Meldung: Das Bild zeigt eine Gummiente mit Abschlusszeugnis und Doktorhut.