Das Budget für Arbeit - eine Alternative zu Werkstätten für Menschen mit Behinderung

14. 06. 2021

Heute folgt ein weiterer Beitrag über alternative Möglichkeiten, was Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung angeht. Ich habe mich in einem Seminar zur Teilhabe am Arbeitsleben (siehe letzter Beitrag) und bei einer Fachkonferenz der Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) über das Budget für Arbeit informiert - einer Alternative für Menschen, die nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen, sondern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten wollen.

 

Voraussetzung: 'Werkstatt-Status'

Das Budget für Arbeit ist eine Möglichkeit für Menschen, die die Berechtigung haben, in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu arbeiten. Das heißt nicht unbedingt, dass jemand in der WfbM tätig sein muss. Aber man braucht einen 'Werkstatt-Status', also den Anspruch auf Beschäftigung im Arbeitsbereich einer WfbM. Nur dann kann das Budget für Arbeit finanziert werden.

 

Entstehung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes

Das Budget für Arbeit bzw. die so finanzierten Arbeitsplätze müssen von keinem Leistungsträger geschaffen werden. Sie ergeben sich in der Praxis und entstehen zum Beispiel aus Außenarbeitsplätzen von WfbMs oder aus betrieblichen Berufsbildungsplätzen.

Was sind denn betriebliche Berufsbildungsplätze? Das ist eine Möglichkeit für junge Menschen mit Behinderung. Sie können den sogenannten Berufsbildungsbereich, den sie sonst in einer WfbM durchlaufen, nämlich auch in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt absolvieren.

Wichtig ist für das Budget für Arbeit, dass ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit normalem Gehalt entsteht. Und das Budget für Arbeit kann erst nach dem Berufsbildungsbereich zum Einsatz kommen.

 

Leistungen über das Budget für Arbeit

Welche Leistungen gibt es nun über das Budget für Arbeit? Zum einen bekommt der Arbeitgeber einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss, der bis zu 75 Prozent des Gehalts beträgt. Der oder die Arbeitnehmer:in erhält das normale Gehalt. Und wenn es nötig ist, bekommt er oder sie auch Unterstützung am Arbeitsplatz - zum Beispiel in Form von Assistenz. Fahrtkosten werden allerdings nicht übernommen.

 

Rückkehrrecht in die WfbM und Rente

Wer das Budget für Arbeit nutzt, hat ein Rückkehrrecht in die WfbM. Deswegen gibt es auch keine Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden aber einbezahlt.

Manchmal heißt es, wenn man die WfbM verlässt und das Budget für Arbeit nutzt, dann wäre das schlecht für die Altersrente. Man sollte vorher mit der Rentenversicherung klären, was das Budget für Arbeit für die eigene Rente bedeutet.

 

Kostenträger

Und wer zahlt das Ganze? Den Großteil übernimmt die Eingliederungshilfe - in Bayern also die Bezirke. Dort beantragt der oder die Arbeitnehmer:in das Budget für Arbeit und der Arbeitgeber bekommt dann vom Bezirk den Lohnkostenzuschuss. Die Kosten für Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz werden entweder auch von der Eingliederungshilfe übernommen. Oder die Integrationsämter (in Bayern: Inklusionsämter) beteiligen sich, wenn der oder die Budgetnehmer:in eine Schwerbehinderung hat.

 

Quelle: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

 

Bild zur Meldung: Eine kleine, männliche Figur schaufelt Geldstücke.